Bodenbeutel / Kreuzbodenbeutel OPP - Polypropylen
Die Kreuzbodenbeutel sind zu 100, 500 oder 1000 Stück erhältlich.
Die Beutel sind aus einem umweltfreundlichen Polypropylen gefertigt und hochtransparent
(orientiertes Polypropylen - OPP, eine Art von Polypropylen).
Polypropylen (PP) ist ein thermoplastischer Kunststoff und zeichnet sich besonders durch seine Lebensmittelunbedenklichkeit aus. Daher eignet sich dieser besonders für den Lebensmittelbereich.
Die PP-Beutel verfügen über spezielle Siegelnähte (nicht geklebt), welche auch fein gemahlenen Gewürzen, Tee, Pulver etc. standhalten. Diese sind weiterhin sehr gut geeignet für Süßwaren, Teigwaren, Spielwaren und vieles mehr - die optimale Verkaufsverpackung.
Selbstverständlich sind unsere Kreuzbodenbeutel lebensmittelecht und wir können Ihnen bei Bedarf eine Konformitätserklärung ausstellen.
Eigenschaften:
- transparent
- reißfest
- lebensmittelecht
- vielseitig einsetzbar
Verfügbare Größen:
(Abmessung: Breite x Länge)
- Abmessung: ca. 75 x 130 mm - Stärke: ca. 30 mµ / Bodenmaß ca. 45 x 25 mm
- Abmessung: ca. 85 x 145 mm - Stärke: ca. 30 mµ / Bodenmaß ca. 50 x 35 mm
- Abmessung: ca. 95 x 160 mm - Stärke: ca. 30 mµ / Bodenmaß ca. 50 x 40 mm
- Abmessung: ca. 95 x 190 mm - Stärke: ca. 30 mµ / Bodenmaß ca. 55 x 30 mm
- Abmessung: ca. 100 x 150 mm - Stärke: ca. 30 mµ / Bodenmaß ca. 60 x 35 mm
- Abmessung: ca. 115 x 190 mm - Stärke: ca. 30 mµ / Bodenmaß ca. 70 x 40 mm
- Abmessung: ca. 100 x 175 mm - Stärke: ca. 30 mµ / Bodenmaß ca.
- Abmessung: ca. 115 x 190 mm - Stärke: ca. 30 mµ / Bodenmaß ca. 70 x 35 mm
- Abmessung: ca. 120 x 225 mm - Stärke: ca. 30 mµ / Bodenmaß ca. 70 x 45 mm
- Abmessung: ca. 125 x 250 mm - Stärke: ca. 30 mµ / Bodenmaß ca. 75 x 50 mm
- Abmessung: ca. 145 x 210 mm - Stärke: ca. 30 mµ / Bodenmaß ca. 85 x 60 mm
- Abmessung: ca. 145 x 235 mm - Stärke: ca. 30 mµ / Bodenmaß ca. 75 x 55 mm
- Abmessung: ca. 145 x 300 mm - Stärke: ca. 30 mµ / Bodenmaß ca. 75 x 55 mm
- Abmessung: ca. 160 x 270 mm - Stärke: ca. 30 mµ / Bodenmaß ca. 95 x 65 mm
- Abmessung: ca. 180 x 260 mm - Stärke: ca. 30 mµ / Bodenmaß ca. 100 x 70 mm
- Abmessung: ca. 180 x 300 mm - Stärke: ca. 30 mµ / Bodenmaß ca. 110 x 65 mm
- Abmessung: ca. 230 x 375 mm - Stärke: ca. 30 mµ / Bodenmaß ca. 135 x 95 mm
Hinweis:
§ 24 FertigPackV – Füllmengenanforderungen bei Kennzeichnung nach Stückzahl
(1) Nach Stückzahl gekennzeichnete Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge mit einer Nennfüllmenge von 30 Stück oder weniger dürfen erstmals gewerbsmäßig nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie mindestens die angegebene Menge enthalten.
(2) Nach Stückzahl gekennzeichnete Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge mit einer Nennfüllmenge von mehr als 30 Stück dürfen erstmals gewerbsmäßig nur in den Verkehr gebracht werden, wenn
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die Füllmenge die Nennfüllmenge nicht unterschreitet und
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die Minusabweichung von der Nennfüllmenge ein Stück auf jedes angefangene Hundert nicht überschreitet.